Einreise und Visum Thailand

Ein Überblick über Einreise und die gängigen Visa für Urlauber und Auswanderer


Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi

Allgemeine Einreisebestimmungen:

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen pro Einreise (mit dem Flugzeug) ohne Visum in Thailand aufhalten. Bei Einreisen über den Landweg gelten neuerdings für deutsche Staatsangehörige ebenfalls 30 Tage bei Schweizer und Österreichischen Staatsbürgern weiterhin die 15 Tage.

Du kannst Deinen 30 tägigen Aufenthalt für knapp 2000 THB (ca. 56,- €)  einmalig um 30 Tage verlängern. Hierzu musst Du rechtzeitig zum Immigration Büro. Eine weitere Verlängerung ist mit dieser Einreiseerlaubnis (welche irrtümlicherweise oft auch als "Visa on Arrival" bezeichnet wird) nicht mehr möglich. Für längere Aufenthalte benötigst Du ein Visa.


Du solltest beachten, dass ein visumfreier Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf. Hast Du einen längeren Aufenthalt geplant, musst Du vorher ein Visum beantragen.


Der Reisepass (auch vorläufiger Reisepass geht) und Kinderreisepass müssen am Tag der Ankunft in Thailand mindestens 6 Monate gültig sein. Ist der Ausweis keine 6 Monate mehr gültig wird die Einreise nicht gewährt und es muss die sofortige Rückreise angetreten werden!!! Ausserdem benötigst Du ein gültiges Rückflug, bzw. Weiterflugticket (was meistens am Check In beim Abflug kontrolliert wird).


Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen. Die Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich.


Bei der Einreise solltest Du am Flughafen die Stempel des Immigration Office in Deinem Reisepass beachten. Das Einreisedatum und das Datum, an dem der erlaubte Aufenthalt abläuft. Befolge dieses, da Du ansonsten einen Overstay begehst, der mit Strafen verbunden ist.

Wichtiger Hinweis: Arbeiten in Thailand ist für Ausländer nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis (Work Permit) erlaubt, welche man nur mit ganz bestimmten Visa erhält. Ein Visum alleine (gleich welcher Art) berechtigt nicht zum Arbeiten in Thailand. (Siehe dazu auch unseren Artikel Arbeiten in Thailand)

E-Visa:

 Wichtiger Hinweis:


Ein Visum für Thailand kann ausschließlich nur noch online beantragt werden.

Beantragen kannst Du es über die offizielle Website für Thai E-Visa

thaievisa.go.th

Reisepass Bundesrepublik Deutschland

Bitte beachte, dass Du bei der Anmeldung dort Deine zuständige Botschaft, bzw. Generalkonsulat auswählst:


  • Antragsteller mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen, wählen das "Königlich Thailändische Konsulat" in Frankfurt
  • Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, wählen die  "Königlich Thailändische Botschaft" in Berlin
  • Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg, wählen das "Königlich Thailändische Konsulat in München


Das Königlich Thailändische Konsulat in Frankfurt empfiehlt außerdem bei der Anmeldung eines Benutzerkontos auf  thaievisa.go.th eine E-Mail Adresse mit den Domainnamen vom Gmail/Hotmail/Outlook/Yahoo zu benutzen und E-Mail-Adressen mit Bindestrich (-) oder anderen Sonderzeichen zu vermeiden !!!

Empfehlung: Bevor Du ein E-Visa beantragst informiere Dich vorher online! bei Deinem zuständigen Konsulat oder Deiner zuständigen Thailändischen Botschaft

Nachfolgend stellen wir Dir die wichtigsten Visa für Thailand vor

Wir sprechen hier nur Visa für Touristen und Auswanderer an. Es gibt noch zahlreiche weitere Visaarten. Bitte wende Dich dafür an Dein zuständiges Konsulat oder an die Königlich Thailändische Botschaft

Reisepass Deutschland und Geld

Wichtiger Hinweis für Auswanderer: Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Thailand werden für die entsprechenden Visa und später die Extension of stay (Aufenthaltserlaubnis) finanzielle Nachweise gefordert. Diese Nachweise sind in Thai Baht zu erbringen. Du solltest wegen Wechselkurschwankungen darauf achten, die nachgewiesenen Geldmittel nicht zu knapp zu kalkulieren. In den letzten zehn Jahren schwankte der Thai Baht zwischen 33 und 40 THB pro Euro. So benötigst Du z.B. für die geforderten 65.000 THB monatliches Einkommen beim Non-Immigrant O-A Visum bei einem Wechselkurs von 33 THB eine Rente von 1970,-€. Bei einem Wechselkurs von 40 THB sind es nur noch 1625,-€ Rente oder Einkommen. Werden die finanziellen Nachweise nicht erfüllt, wird die Aufenthaltserlaubnis auch nicht verlängert.

Tourist Visa (TR)


Dieses Visum kannst Du beantragen, wenn Du zu touristischen Zwecken in das Königreich Thailand einreisen willst. Damit wird Dir entweder die einmalige Einreise oder die mehrmaligen Einreisen nach Thailand gestattet, mit einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen pro Einreise.


Visumgültigkeit (Achtung ab Ausstellung!!)

  • 3 Monate bei einmaliger Einreise (Gebühr 35,-€)
  • 6 Monate bei mehrmaligen Einreisen (Gebühr 175,-€)


Einreisestempel

Non-Immigrant Visa (O) Family


Dieses Visum kannst Du beantragen wenn Du in das Königreich Thailand einreisen willst und mit thailändischen Staatsangehörigen im Familienverhältnis stehst, d.h. Eltern, Ehegatten und Kinder von thailändischen Staatsangehörigen.


Mit diesem Visum wird Dir die Einreise nach Thailand mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Einreise gestattet. Wenn Du mehrmals im Jahr nach Thailand reisen willst, ist die Ausstellung des Visums mit mehrmaligen Einreisen möglich.


Visumgültigkeit (Achtung ab Austellung!!)

  • 3 Monate bei einmaliger Einreise (Gebühr 70,-€)
  • 1 Jahr bei mehrmaliger Einreise (Gebühr 175,-€)

Wichtiger Hinweis: Bei diesem Visum sind finanzielle Nachweise erforderlich. Z.B.  Kontoauszüge mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 Euro, Lohnbescheinigung oder Bürgschaftserklärung/-schreiben mit Personalausweis des Bürgen und Kontoauszug des Bürgen mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 EUR.
Wenn Du ein Non-I
mmigrant Visa (O) Family für mehrfache Einreisen beantragst, mußt Du im E Visa Antrag Kontoauszüge mit mindestens 5.000,00 EUR Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate hochladen.

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Non-Immigrant Visa (O) Retirement


Dieses Visum kannst Du beantragen wenn Du beabsichtigst, in das Königreich Thailand für nicht länger als 90 Tage einzureisen, um dort Deinen Ruhestand zu verbringen. Der Visumantragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein. Mit diesem Visum wird Dir der Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Einreise gestattet. Wenn Du mehrmals im Jahr nach Thailand reisen willst, ist die Ausstellung des Visums mit mehrmaligen Einreisen möglich.


Visumgültigkeit (Achtung ab Ausstellung!!)


  • 3 Monate bei einmaliger Einreise (Gebühr 70,-€)
  • 1 Jahr bei mehrmaliger Einreise (Gebühr 175,-€)



Wichtiger Hinweis: Bei diesem Visum sind finanzielle Nachweise erforderlich. Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mind. 1.200,00 Euro oder Kontoauszug mit mind. 5.000,00 € Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate, außerdem:

Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung auf Englisch oder Thai, welche die folgenden Anforderungen beinhaltet:

  • Für den gesamten Aufenthalt in Thailand gültig
  • Mindestdeckung von 40.000 Thai Baht (oder 1.300 Euro) für ambulante Behandlung (outpatient)
  • Mindestdeckung von 400.000 Thai Baht (oder 13.000 Euro) für stationäre Behandlung (inpatient)

Non-Immigrant “O-A” (Long Stay 1 year)


Dieses Visum kannst Du beantragen wenn Du beabsichtigst, in das Königreich Thailand für nicht länger als 365 Tage einzureisen, um dort Deinen Ruhestand zu verbringen. Der Visumantragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein. Mit diesem Visum wird Dir der Aufenthalt in Thailand von maximal 365Tagen  (1Jahr) pro Einreise gestattet.


Visumgültigkeit (Achtung ab Ausstellung!!)


  • 1 Jahr  (Gebühr 175,-€), Aufenthaltsdauer 1 Jahr pro Einreise



Wichtiger Hinweis: Bei diesem Visum sind finanzielle Nachweise erforderlich. Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mind. 1.700,00 Euro (65.000 THB), falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, müssen weitere Vermögensnachweise eingereicht werden: Kontoauszug mit mind. 20.000,00 Euro (800.000,00 Thai Baht) Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate oder eine Kombination von Beiden. Entscheidend sind die Thai Baht. Also wegen Währungsschwankungen nicht zu knapp kalkulieren.


Bei Ehepaaren sind die finanziellen Nachweise sowie Krankenversicherung für jeden Antragsteller zu erbringen.

Nachweis über eine Krankenversicherung auf Englisch oder Thai, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Für den gesamten Aufenthalt in Thailand gültig
  • Mindestdeckung von 100.000 USD für allgemeine medizinischen Behandlungen einschließlich COVID19-Behandlung

Non-Immigrant “O-X” (Long Stay 10 years)


Dieser Visumtyp kannst Du beantragen, wenn Du älter als 50 Jahre bist und beabsichtigst, in das Königreich Thailand einzureisen, um dort für einen längeren Zeitraum Deinen Ruhestand zu verbringen.


Dem Visuminhaber wird der Aufenthalt in Thailand bis zu 10 Jahre mit mehrfachen Einreisen genehmigt.


  • Der Visumantragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein.
  • Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Länder besitzen: Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland,Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, USA, Großbritannien


Visumgültigkeit (Achtung ab Ausstellung!!)


  • 5 Jahre  (Gebühr 350,-€), Aufenthaltsdauer 5 Jahr ab erster Einreise (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 5 Jahre). Insgesamt 10 Jahre



Wichtiger Hinweis: Bei diesem Visum sind finanzielle Nachweise erforderlich. 


  1. Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen THB auf einer thailändischen Bank hinterlegen, oder
  2. Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen THB auf einer thailändischen Bank hinterlegen und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen THB pro Jahr nachweisen können. Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen THB innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden.
  3. Der Geldbetrag unter (1.) und (2.) muss mind. 1 Jahr auf dem Bankkonto ruhen, bevor es abgehoben werden darf. Innerhalb des darauffolgenden Jahres müssen noch mind. 1,5 Millionen THB auf dem Konto ruhen. Der Betrag darf nur in Thailand verausgabt werden.

Nachweis über Auslandskrankenversicherung

ausschließlich von anerkannten Versicherungsanbieter mit Sitz in Thailand (gemäß dem Office of Insurance Commission)
Die Versicherung muss folgende Angaben beinhalten:

  • für den gesamten Aufenthalt in Thailand gültig
  • Mindestdeckung von 40.000 Thai Baht (oder 1.300 Euro) für ambulante Behandlung (outpatient)
  • Mindestdeckung von 400.000 Thai Baht (oder 13.000 Euro) für stationäre Behandlung (inpatient
  • Insurance Certificate, ausgefüllt und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft, mit mind. zwei Unterschriften (von zwei verschiedenen Personen)

Thailand Elite



Sicherlich hast Du schon festgestellt, dass es für junge Menschen (unter 50 Jahre) schwierig ist, ein langfristiges Visum für Thailand zu bekommen. Eine der wenigen Möglichkeiten ist Thailand Elite und weiter unten das LTR Visa


Das hat aber seinen Preis: Auf der Website von Thailand Elite erfährst du mehr



LTR    Long Term Resident Visa


Das neue LTR (Long Term Resident) Visa richtet sich an wohlhabende Weltbürger, Rentner (Pensionäre), hochqualifizierte Fachkräfte und deren Angehörige und ist eine weitere Möglichkeit auch für jüngere Menschen dauerhaft in Thailand zu leben. Die Anforderungen sind allerdings hoch


Das Visa hat zahlreiche Vorteile: 5 Jahre Visa + Möglichkeit für weitere 5 Jahre,  Die Befreiung vom Beschäftigungsverhältnis von 4 Thailändern zu 1 Ausländer, niedriger Steuersatz usw.


Genauere Informationen zu diesem Visa bekommst Du bei LTR Visa (Englisch)



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